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Umzüge

Umzug von der Steuer absetzen: Umzugskostenpauschale, Werbungskosten und Paragraf 35a EStG

Beruflich veranlasste Umzüge sind Werbungskosten mit Pauschale, private Umzüge bringen 20 Prozent der Arbeitskosten als Steuerermäßigung. Hier stehen die Beträge für 2026, die Voraussetzungen und der Weg in die Steuererklärung.

Unterschrift auf einem Übergabeprotokoll beim Umzug

Lesezeit 9 Minuten · Stand 1. Oktober 2026

Kann ich meinen Umzug von der Steuer absetzen?

Ja, auf zwei Wegen, und welcher gilt, entscheidet der Anlass. Wer beruflich umzieht, setzt die Kosten als Werbungskosten ab und nutzt zusätzlich die Umzugskostenpauschale, die 2026 unverändert 964 Euro für die umziehende Person und 643 Euro für jede weitere Person im Haushalt beträgt. Wer privat umzieht, kann für die Arbeitskosten des Umzugsunternehmens eine Steuerermäßigung von 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro, als haushaltsnahe Dienstleistung nach Paragraf 35a EStG geltend machen. Für die Ermäßigung nach Paragraf 35a EStG verlangt das Gesetz eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Unternehmens; für den Werbungskostenabzug heben Sie Rechnung und Zahlungsbeleg auf.

Die Beträge der Pauschale stammen aus dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28. Dezember 2023 und gelten für Umzüge, die ab dem 1. März 2024 beendet wurden. Ein neueres Schreiben mit höheren Werten führt das Lohnsteuer-Handbuch 2026 nicht auf, Stand 6. September 2026. Wer in diesem Jahr umzieht, rechnet nach diesem Stand mit diesen Zahlen. Die Pauschale richtet sich nach dem Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 (Paragraf 10 BUKG); steigt die Besoldung im Bund, kann ein neues BMF-Schreiben mit höheren Beträgen folgen. Prüfen Sie das vor Abgabe der Steuererklärung.

Auf dieser Seite finden Sie die drei Wege im Vergleich, die Höhe der Pauschale mit Rechenbeispiel, die Regeln für private Umzüge, Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen und eine Schrittfolge für die Steuererklärung. Die Angaben ersetzen keine Steuerberatung; bei Mischfällen aus beruflichem und privatem Anlass lohnt der Gang zum Steuerberater.

Welche drei Wege gibt es und wie lassen sie sich kombinieren?

Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistung oder Erstattung durch den Arbeitgeber: Die Tabelle zeigt, was jeweils vorausgesetzt wird, welche Kosten zählen und wo die Grenze liegt. Soweit Umzugskosten Werbungskosten sind, scheidet für diesen Teil die Ermäßigung nach Paragraf 35a EStG aus (Paragraf 35a Abs. 5 EStG).

WegVoraussetzungWas zähltGrenzeRechtsgrundlage
WerbungskostenDer Umzug ist beruflich veranlasstTatsächliche Umzugskosten mit Beleg plus Pauschale für sonstige UmzugsauslagenBis zu den Beträgen, die nach dem BUKG höchstens gezahlt werden könntenParagraf 9 Abs. 1 EStG, R 9.9 Abs. 2 LStR, Paragraf 10 BUKG
Haushaltsnahe DienstleistungPrivater Anlass, Rechnung und Zahlung auf das Konto des UnternehmensNur die Arbeitskosten des Dienstleisters20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro SteuerermäßigungParagraf 35a Abs. 2 und Abs. 5 EStG
ArbeitgebererstattungDer Arbeitgeber erstattet Umzugskosten steuerfreiDer erstattete Teil fällt aus dem Werbungskostenabzug herausAbzug nur für Kosten, die Sie selbst getragen habenParagraf 3 Nr. 13 oder Nr. 16 EStG, Paragraf 3c EStG, R 9.9 Abs. 2 LStR

Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen, wirken sich bei Arbeitnehmern aber nur aus, soweit die Werbungskosten des Jahres zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen (Paragraf 9a EStG). Die Ermäßigung nach Paragraf 35a EStG wird direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen.

Wann gilt ein Umzug als beruflich veranlasst?

Werbungskosten sind nach Paragraf 9 Abs. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Ein Umzug gehört dazu, wenn er beruflich veranlasst ist, zum Beispiel weil Sie eine Stelle in einer anderen Region antreten, versetzt werden oder durch den Umzug für Hin- und Rückweg zur Arbeit zusammen mindestens eine Stunde Fahrzeit am Tag einsparen. Die Einzelheiten dazu regeln die Lohnsteuer-Richtlinien in R 9.9 LStR; im Zweifel klären Sie Ihren Fall vor der Steuererklärung mit dem Finanzamt.

Liegt ein beruflicher Anlass vor, können Sie nach R 9.9 Abs. 2 LStR die tatsächlichen Umzugskosten grundsätzlich bis zu der Höhe abziehen, die nach dem Bundesumzugskostengesetz als Umzugskostenvergütung höchstens gezahlt werden könnte. Das Gesetz, kurz BUKG, regelt die Erstattung für Bundesbedienstete; die Finanzverwaltung übernimmt seine Obergrenzen für alle Arbeitnehmer. Innerhalb dieser Grenzen zählt, was Sie tatsächlich bezahlt haben.

Erstattet Ihr Arbeitgeber Umzugskosten steuerfrei, entfällt der Werbungskostenabzug in dieser Höhe (Paragraf 3c EStG). Sie setzen dann nur den Teil an, den Sie selbst getragen haben. Lassen Sie sich die Erstattung schriftlich bestätigen, dann ist die Abgrenzung für das Finanzamt nachvollziehbar.

Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale 2026?

Die Pauschale deckt die sonstigen Umzugsauslagen ab, also die vielen kleinen Posten vom Ummelden bis zum neuen Türschild, für die niemand Belege sammelt. Ihre Höhe richtet sich nach Paragraf 10 BUKG nach einem Prozentsatz des Endgrundgehalts der Besoldungsgruppe A 13 und wird per BMF-Schreiben veröffentlicht. Die aktuellen Beträge gelten für Umzüge, die ab dem 1. März 2024 beendet wurden; das Lohnsteuer-Handbuch 2026 führt kein neueres Schreiben.

PersonengruppePauschale ab 1. März 2024Centgenau laut BundesverwaltungsamtBemessung nach BUKG
Berechtigte Person, also Sie selbst964 Euro964,18 Euro15 Prozent des Endgrundgehalts A 13
Jede weitere Person: Ehegatte, Lebenspartner, Kinder im gemeinsamen Haushalt643 Euro642,79 Euro10 Prozent des Endgrundgehalts A 13
Berechtigte ohne eigene Wohnung vor oder nach dem Umzug193 Euro192,84 Euro3 Prozent des Endgrundgehalts A 13
Umzugsbedingter zusätzlicher Unterricht eines KindesHöchstbetrag 1.286 Euronicht Teil der BVA-ÜbersichtParagraf 9 Abs. 2 BUKG: höchstens 20 Prozent des Endgrundgehalts A 13 je Kind, keine Pauschale

Quellen: BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 (BStBl I 2024 S. 84), abgedruckt im Lohnsteuer-Handbuch 2025 und 2026, Anhang 29; Centbeträge nach Bundesverwaltungsamt. Stand 6. September 2026.

Was zählt zusätzlich zur Pauschale?

Die Pauschale ersetzt nur die sonstigen Umzugsauslagen. Die großen Posten setzen Sie daneben mit Beleg an: die Rechnung des Umzugsunternehmens für Transport, Be- und Entladen, Ihre Fahrtkosten im Zusammenhang mit dem Umzug und, wenn Sie für eine Übergangszeit zwei Wohnungen bezahlen mussten, die doppelte Miete. Für diese Kostenarten kennt das BUKG jeweils eigene Regeln und Obergrenzen; bis dorthin erkennt das Finanzamt die tatsächlichen Kosten an.

Ein Rechenbeispiel für die Pauschale: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind zieht wegen einer neuen Stelle von Augsburg nach Aichach. Das Bundesverwaltungsamt rechnet für diese Konstellation 964,18 Euro für die berechtigte Person plus zweimal 642,79 Euro, zusammen 2.249,76 Euro. Mit den gerundeten Beträgen des BMF-Schreibens sind es 964 Euro plus zweimal 643 Euro, also 2.250 Euro. Dazu kommt die Rechnung des Umzugsunternehmens in tatsächlicher Höhe, sofern der Arbeitgeber sie nicht steuerfrei erstattet hat.

Nicht zu den Umzugskosten gehören Anschaffungen für die neue Wohnung, etwa Möbel oder Lampen, und alles, was der Arbeitgeber bereits steuerfrei übernommen hat. Im Zweifel heben Sie den Beleg trotzdem auf und lassen das Finanzamt entscheiden.

Was bringt Paragraf 35a EStG beim privaten Umzug?

Ziehen Sie ohne beruflichen Anlass um, weil die Wohnung zu klein geworden ist oder die Familie näher zusammenrücken will, bleibt die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. Nach Paragraf 35a Abs. 2 EStG ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 4.000 Euro. Der Betrag wird direkt von der Steuer abgezogen. Die Steuer sinkt also um ein Fünftel der Arbeitskosten auf der Rechnung, soweit für das Jahr so viel Einkommensteuer anfällt.

Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen führt die Anlage 1 zum BMF-Schreiben vom 9. November 2016 in der Fassung vom 1. September 2021 als begünstigt auf. Ob sie als haushaltsnahe Dienstleistung oder als Handwerkerleistung zählen, ist dort als Abgrenzung im Einzelfall vermerkt. Das wirkt sich auf den Höchstbetrag aus: Für Handwerkerleistungen ermäßigt sich die Steuer nach Paragraf 35a Abs. 3 EStG um höchstens 1.200 Euro. Montageleistungen im Haushalt, etwa beim Erwerb neuer Möbel, führt die Liste als Handwerkerleistung. Nach Paragraf 35a Abs. 5 EStG sind ohnehin nur Arbeitskosten begünstigt; Material wie Kartons, Packpapier oder Klebeband gehört nicht dazu.

Achten Sie deshalb schon beim Angebot darauf, dass Arbeit und Material getrennt aufgeführt werden. Eine Pauschalsumme ohne Aufteilung macht es dem Finanzamt schwer, den begünstigten Anteil zu bestimmen.

Sind Entrümpelung und Haushaltsauflösung steuerlich absetzbar?

Nur eingeschränkt. Die Anlage 1 zum BMF-Schreiben zu Paragraf 35a EStG führt die Haushaltsauflösung und die Sperrmüllabfuhr als nicht begünstigt auf. Entsorgung ist dort nur als Nebenleistung begünstigt, etwa die Fliesenabfuhr bei der Neuverfliesung eines Bades, als Hauptleistung dagegen nicht. Die Entrümpelung nennt die Liste nicht eigens. Ob für das Ausräumen, Sortieren und Tragen in Ihrem Haushalt eine Ermäßigung in Betracht kommt, klären Sie deshalb vorab mit dem Steuerberater. Lassen Sie Arbeitskosten, Container und Entsorgung auf der Rechnung getrennt ausweisen, damit die Zuordnung später möglich ist.

Der Höchstbetrag von 4.000 Euro gilt für die haushaltsnahen Dienstleistungen eines Steuerjahres insgesamt, nicht je Auftrag. Wer im selben Jahr umzieht und entrümpeln lässt, teilt sich den Rahmen zwischen beiden Rechnungen. Bei der Räumung der Wohnung eines verstorbenen Angehörigen kommt hinzu, dass Paragraf 35a Abs. 4 EStG eine Leistung im Haushalt des Steuerpflichtigen verlangt; die Wohnung eines Verstorbenen, in der Sie nicht selbst leben, ist nicht Ihr Haushalt.

A.D.T Umzüge übernimmt Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen im Raum Aichach und Augsburg, auf Wunsch mit Müllcontainer inklusive Entsorgung. Nach der Begehung erhalten Sie vorab einen detaillierten Kostenvoranschlag, der alle Leistungen ausweist. Sagen Sie bei der Anfrage, dass Sie die Rechnung für die Steuererklärung brauchen und Arbeitskosten, Container und Entsorgung getrennt ausgewiesen haben möchten.

Wie tragen Sie die Umzugskosten in die Steuererklärung ein?

Die Reihenfolge ist bei beiden Wegen gleich, nur das Formular unterscheidet sich.

  1. 1

    Anlass festhalten

    Notieren Sie, warum Sie umgezogen sind, und legen Sie Belege für den beruflichen Anlass ab, etwa den neuen Arbeitsvertrag oder das Versetzungsschreiben. Fehlt der berufliche Anlass, bleibt der Weg über Paragraf 35a EStG.

  2. 2

    Rechnung mit Arbeitskosten anfordern

    Bitten Sie das Umzugsunternehmen um eine Rechnung, die Arbeitskosten und Material getrennt ausweist. Heben Sie auch den Kostenvoranschlag auf, er dokumentiert den Umfang des Auftrags.

  3. 3

    Per Überweisung zahlen

    Überweisen Sie den Rechnungsbetrag auf das Geschäftskonto des Unternehmens und legen Sie den Kontoauszug zur Rechnung. Barzahlung schließt die Ermäßigung nach Paragraf 35a EStG aus.

  4. 4

    Arbeitgebererstattung abziehen

    Hat der Arbeitgeber einen Teil steuerfrei erstattet, ziehen Sie diesen Betrag von den Werbungskosten ab und legen die Bestätigung des Arbeitgebers bei.

  5. 5

    Das passende Formular ausfüllen

    Beruflicher Umzug: Werbungskosten in der Anlage N, die Pauschale ohne Belege, die übrigen Posten mit Rechnung. Privater Umzug: Arbeitskosten in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Eine Haushaltsauflösung führt die Anlage 1 zum BMF-Schreiben als nicht begünstigt, bei einer Entrümpelung entscheidet der Einzelfall.

  6. 6

    Belege bereithalten

    Reichen Sie Rechnung, Kontoauszug und Arbeitgeberbestätigung ein, wenn das Finanzamt sie anfordert, und bewahren Sie alles auf, bis der Steuerbescheid bestandskräftig ist.

Welche Unterlagen bekommen Sie von A.D.T für das Finanzamt?

Für die Ermäßigung nach Paragraf 35a EStG brauchen Sie eine Rechnung, aus der die Arbeitskosten hervorgehen, und den Nachweis, dass Sie auf das Konto des Unternehmens überwiesen haben; den liefert Ihr Kontoauszug. Bei A.D.T Umzüge erhalten Sie nach der Begehung vorab einen detaillierten Kostenvoranschlag, der alle Leistungen ausweist, ohne versteckte Gebühren. Den können Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen, wenn er sich an den Kosten beteiligt oder eine Erstattung prüft.

Sagen Sie uns bei der Anfrage, dass Sie die Rechnung für das Finanzamt brauchen und Arbeitskosten und Material, etwa Kartons und Packdecken aus dem Materialverleih, getrennt ausgewiesen haben möchten. Zahlen Sie per Überweisung: Paragraf 35a Abs. 5 EStG verlangt die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers, und Ihr Kontoauszug belegt sie.

Ob Privatumzug in Aichach oder Augsburg, Fernumzug wegen einer neuen Stelle, Seniorenumzug ins Pflegeheim oder Entrümpelung: Der Ablauf ist derselbe, Anfrage, Begehung, Kostenvoranschlag, Termin. Der ideale Vorlauf liegt bei sechs bis acht Wochen, kurzfristige Termine richten sich nach der Kapazität. Sie erreichen uns Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr unter 08251 889418 oder an mail@adt-umzuege.de.

Häufige Fragen

Kann ich die Umzugskostenpauschale und Paragraf 35a EStG kombinieren?

Nicht für dieselben Kosten. Die Pauschale gehört zu den Werbungskosten und setzt einen beruflichen Anlass voraus; bei einem privaten Umzug bleibt nur die Ermäßigung nach Paragraf 35a EStG. Ist der Umzug beruflich veranlasst, sind die Umzugskosten bis zur BUKG-Grenze Werbungskosten; soweit sie das sind, schließt Paragraf 35a Abs. 5 EStG die Ermäßigung aus. Ob daneben einzelne Kostenteile unter Paragraf 35a EStG fallen können, klärt der Steuerberater am konkreten Fall.

Gilt die Umzugskostenpauschale auch für Selbstständige?

Die Pauschale stammt aus dem Umzugskostenrecht für Bundesbeamte, Richter im Bundesdienst und Soldaten; die Finanzverwaltung lässt sie nach R 9.9 Abs. 2 LStR für Arbeitnehmer als Werbungskosten zu. Wer selbstständig ist und aus betrieblichen Gründen umzieht, setzt die Kosten in der Regel als Betriebsausgaben an. Ob und in welcher Höhe die Pauschale dabei anerkannt wird, hängt vom Einzelfall ab; klären Sie das mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie die Erklärung abgeben.

Was gilt beim Umzug ins Pflegeheim oder in eine Seniorenwohnung?

Ein beruflicher Anlass fehlt, Werbungskosten scheiden daher aus. Die Arbeitskosten des Umzugsunternehmens können als haushaltsnahe Dienstleistung nach Paragraf 35a EStG in Betracht kommen, mit Rechnung und Überweisung wie bei jedem privaten Umzug. Da beim Heimumzug oft auch die alte Wohnung aufgelöst wird, lohnt eine getrennte Rechnung für Umzug und Haushaltsauflösung, denn die Haushaltsauflösung führt die Anlage 1 zum BMF-Schreiben als nicht begünstigt. Wie ein Seniorenumzug bei A.D.T abläuft, lesen Sie auf der Seite zum Seniorenumzug.

Zählt die Einlagerung von Möbeln zu den Umzugskosten?

Das kommt auf den Anlass an. Bei einem beruflichen Umzug gehören die tatsächlichen Umzugskosten bis zur BUKG-Grenze zu den Werbungskosten; ob Lagerkosten für eine Übergangszeit dazuzählen, entscheidet das Finanzamt anhand Ihrer Unterlagen. Für die Ermäßigung nach Paragraf 35a EStG ist die Lage schwieriger, weil die Lagerung außerhalb Ihres Haushalts stattfindet. Lassen Sie sich die Einlagerung in jedem Fall getrennt in Rechnung stellen.

Reicht eine Quittung, wenn ich das Umzugsunternehmen bar bezahlt habe?

Für die Ermäßigung nach Paragraf 35a EStG nicht. Paragraf 35a Abs. 5 EStG setzt voraus, dass Sie eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt ist. Bar gezahlte Beträge bleiben bei dieser Ermäßigung außen vor, auch wenn eine Quittung vorliegt. Wer die Ermäßigung nutzen will, überweist.

Wie lange muss ich Rechnung und Kontoauszug aufbewahren?

Das Finanzamt fordert Belege bei Bedarf an. Halten Sie deshalb Rechnung, Kontoauszug und die Bestätigung des Arbeitgebers mindestens so lange bereit, bis der Steuerbescheid bestandskräftig ist. Sinnvoll ist ein Ordner mit allen Unterlagen zum Umzug, vom Kostenvoranschlag bis zu den Belegen für den beruflichen Anlass.

Passend dazu

Quellen

  1. Bundesfinanzministerium, Lohnsteuer-Handbuch 2025, Anhang 29 IV 2: BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten (Pauschbeträge ab 1. März 2024, R 9.9 Abs. 2 LStR, Paragraf 3c EStG)
  2. Bundesfinanzministerium, Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 29 IV: Übersicht der BMF-Schreiben zu Umzugskosten
  3. Bundesverwaltungsamt, Umzugskostenrecht Inland: Pauschvergütung ab 1. März 2024 mit Rechenbeispiel
  4. Paragraf 10 Bundesumzugskostengesetz (BUKG), Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen
  5. Paragraf 9 Einkommensteuergesetz (EStG), Werbungskosten
  6. Paragraf 35a Einkommensteuergesetz (EStG), Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  7. Anlage 1 zum BMF-Schreiben vom 9. November 2016 in der Fassung vom 1. September 2021, Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter Leistungen (Auszug, Thüringer Finanzamt)

Angaben ohne Gewähr, Stand 1. Oktober 2026. Gebühren und Fristen können sich ändern, maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.

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